Praxis-Tipp: Grundstücksübertragung aus Sonderbetriebsvermögen in Gesamthandsvermögen
Ein Buchwertfortführungsgebot gilt, soweit ein einzelnes Wirtschaftsgut unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft oder einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, übertragen wird.
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