Praxis-Tipp: Im Gesamthandsvermögen gebildeter IAB bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen
Fraglich ist, ob ein zu Lasten des Gesamthandsgewinns abgezogener Investitionsabzugsbetrag (IAB) spätestens am Ende des dritten darauffolgenden Wirtschaftsjahrs rückgängig zu machen ist, wenn die begünstigte Investition tatsächlich nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter erfolgt ist.
Powered by Versicherungsvergleich