Praxis-Tipp: Inflationsausgleichsprämie zahlbar bis Ende 2024
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren - steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 EUR. Vorsicht ist jedoch im Zusammenhang mit dauerhaften Lohnerhöhungen geboten.
Powered by Versicherungsvergleich