Praxis-Tipp: Keine Infektion gewerblicher Beteiligungseinkünfte bei der Gewerbesteuer
Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkunftserzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft gewerbliche Beteiligungseinkünfte bezieht.
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