Praxis-Tipp: Keine mehraktige Ausbildungsmaßnahme bei Steuerfachangestellten mit dem Berufsziel Steuerberater?
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das Berufsziel erst über den weiterführenden Abschluss erreicht werden kann.
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