Praxis-Tipp: Kindergeldanspruch zwischen Ausbildungsabschnitt und freiwilligem Wehrdienst
Eltern erhalten für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr auch Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge, wenn sie sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten von höchstens vier Monaten befinden.
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