Praxis-Tipp: Kosten für Liposuktion bei Lipödem als außergewöhnliche Belastungen
Der Steuerpflichtige hat den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zu führen. Gilt das auch für die Liposuktion bei einem Lipödem?
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