Praxis-Tipp: Lohnsteuerliche Behandlung der (freiwilligen) Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause oder während der Arbeitszeit passieren. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern daher zusätzlich eine freiwillige betriebliche Unfallversicherung an. Was dabei lohnsteuerlich zu beachten ist, lesen Sie hier.
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