Praxis-Tipp: Mietkautionen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Mieter müssen beim Einzug in eine neue Wohnung entsprechend dem abgeschlossenen Mietvertrag häufig eine Mietkaution an den Vermieter zahlen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Mietkaution steuerlich vom Vermieter bei Zufluss als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden muss.
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