Praxis-Tipp mit Beispiel: Erstattungszinsen bei Antragsveranlagung nutzen
Im Gegensatz zum derzeit sehr niedrigen Zinsniveau werden für Steuererstattungsbeträge zurzeit 6 % Zinsen jährlich gezahlt. So kann in Erstattungsfällen eine gesetzlich zulässige späte Abgabe der Steuererklärung eine lukrative Verzinsung bieten.
Powered by Reisesuchmaschine