Praxis-Tipp: Nachträgliche Korrektur einer Entgeltabrechnung
Bei der Entgeltabrechnung behält der Arbeitgeber vom Entgelt des Arbeitnehmers Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese entrichtet der Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt und die zuständige Krankenkasse. Bei einer nachträglichen Korrektur sind für beide Bereiche unterschiedliche Regelungen zu beachten.
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