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Praxis-Tipp: Nachträgliche Verrechnung von Altverlusten prüfen

Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde geregelt, dass (Alt-)Verlustfeststellungen aus Veräußerungen von Aktien und anderen Kapitalanlagen, welche bis 31.12.2008 den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG zuzuordnen waren, bis 31.12.2013 (auch) mit Erträgen aus Kapitalanlagen nach § 20 Abs. 2 EStG verrechnet werden können.













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