Praxis-Tipp: Nutzung eines Wohngebäudes einer Personengesellschaft
Gesichert ist, dass eine Entnahme vorliegt, wenn der Steuerpflichtige ein bisher betrieblich genutztes Gebäude auf Dauer zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Doch kommt es auch dann zu einer gewinnrealisierenden Entnahme, wenn ein der Personengesellschaft gehörendes Gebäude ab einem bestimmten Zeitpunkt eigenen Wohnzwecken eines Gesellschafters dient?
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