Praxis-Tipp: Pensionszusage mit Witwen-/Witwerversorgung bei Personengesellschaft
Eine Zusage auf Witwen- oder Witwerversorgung ist im Rahmen von Ehegatten-Pensionszusagen in Einzelunternehmen nicht rückstellungsfähig, da hier bei Eintritt des Versorgungsfalls Anspruch und Verpflichtung in einer Person zusammenfallen. Gilt etwas anderes, wenn dem Gesellschafter-Ehegatten die Zusage beispielsweise von einer KG erteilt wird?
Powered by Kreditvergleich