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Praxis-Tipp: Pflege-Pauschbetrag bei Heimunterbringung

Steuerpflichtige, die eine Person pflegen, die nicht nur vorübergehend hilflos ist, können einen Pflege-Pauschbetrag von 924 EUR geltend machen (§ 33b Abs. 6 EStG). Dieser setzt aber voraus, dass keine Einnahmen erzielt werden und die Pflege entweder in deren Wohnung oder in der des Pflegebedürftigen persönlich durchgeführt wird.












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