Praxis-Tipp: Rückkauf von Rentenabschlägen bringt Steuervorteile
Wer früher in Rente geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Durch Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung können diese Abschläge vermieden werden. Dies kann auch aus steuerlicher Sicht interessant sein, da sie als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
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