Praxis-Tipp: Schaffung von erhöhtem AfA-Volumen bei Immobilien
Nach § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG mindert sich bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, der Einlagewert um die AfA, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden ist. Lässt sich diese Rechtsfolge vermeiden?
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