Praxis-Tipp: Scheidungskosten weiter als außergewöhnliche Belastung absetzen
Prozesskosten sind nach der Einführung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG ab 2013 grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung (agB) ausgeschlossen. Das FG Köln hat nun klargestellt, dass die neue Vorschrift bei Scheidungskosten gar nicht greift.
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