Praxis-Tipp: So bleiben Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag steuerfrei
Um einen Anreiz zu schaffen, zahlen viele Firmen ihren Mitarbeitern an Feiertagen zusätzlich zum normalen Lohn einen Feiertagszuschlag. Werden die steuerlichen Vorschriften beachtet, bleibt der Feiertagszuschlag steuerfrei.
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