Praxis-Tipp: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beim Kurzarbeitergeld
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Die Arbeitsagentur erstattet dem Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld, doch der errechnet und zahlt es aus.
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