Praxis-Tipp: Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei Erhalt von Baukindergeld
Nach § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht für Maßnahmen in Anspruch genommen werden die durch zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse öffentlich gefördert werden. Gehört das Baukindergeld dazu?
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