Praxis-Tipp: Steuerermäßigung nach § 35a EStG für eine (teilweise) im Handwerksbetrieb erbrachte Leistung
Die Steuerermäßigung für eine Handwerkerleistung kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur dann in Betracht, wenn sie in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht wird.
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