Praxis-Tipp: Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberleistungen zur Weltmeisterschaft
Gemeinsam Fußball zu gucken, fördert das Betriebsklima. Bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder zum Public Viewing kann jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Fußballgucker sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.
Powered by Reisesuchmaschine