Praxis-Tipp: Überführung eines Wirtschaftsguts in ein Betriebsvermögen
Wird ein abnutzbares Wirtschaftsgut innerhalb von 3 Jahren nach seiner Anschaffung in ein Betriebsvermögen eingelegt, können maximal die (fortgeführten) Anschaffungskosten als Einlagewert angesetzt werden, auch wenn der Verkehrswert wesentlich höher ist.
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