Praxis-Tipp: Übergangsbesteuerung bei Betriebseinbringung
Bei Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, für den die Gewinnermittlung bisher durch Einnahmenüberschussrechnung vorgenommen wurde, ist ein Übergang zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr erforderlich.
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