Praxis-Tipp: Verlängerung der 4-jährigen Reinvestitionsfrist auf 6 Jahre ohne Bauantrag
Die Reinvestitionsfrist von 4 Jahren verlängert sich nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei neuen Gebäuden auf 6 Jahre, wenn mit ihrer Herstellung vor dem Schluss des 4. auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs begonnen worden ist. Es stellt sich die Frage, ob es dazu ausreicht, wenn innerhalb der 4 Jahre lediglich mit der Planung begonnen wurde.
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