Praxis-Tipp: Vorsicht bei steuerfreier Aufwandsentschädigung im En-bloc-Verfahren
Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter und Ehrenamtler sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Arbeitnehmer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung können allerdings wegen ihres Krankenversicherungsschutzes benachteiligt sein.
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