Praxis-Tipp: Vorsicht bei Tilgung von Pflichtteilsverbindlichkeiten durch steuerverstricktes Vermögen
Der Pflichtteilsberechtigte kann den Pflichtteil beanspruchen, wenn der Erblasser ihn von der Erbfolge ausschließt. Der Pflichtteilsanspruch ist ein auf Geld und nicht auf Teilhabe am Nachlass gerichteter Anspruch. Was passiert aber, wenn ein Erbe den Pflichtteilsanspruch des Pflichtteilsberechtigten mit einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Nachlasses tilgt?
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