Praxis-Tipp: Vorsicht bei Weiterübertragung eines Familienheims unter Nießbrauchsvorbehalt
Es kommt vor, das ein Steuerpflichtiger das von seinem verstorbenen Ehegatten ererbte Familienheim unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf das Kind weiter überträgt, das Haus aber aufgrund einer Nießbrauchsstellung weiterhin zu eigenen Wohnzwecken nutzt. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Steuerbefreiung für das Familienheim rückwirkend entfällt.
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