Praxis-Tipp: Wahlrechtsausübung bei betrieblichen Veräußerungsrenten
Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einer tarifbegünstigten Sofortversteuerung und einer verzögerten sukzessiven Besteuerung.
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