Praxis-Tipp: Werbungskostenabzug bei sich selbst betreffender Lohnsteuerhaftung
Wird ein GmbH-Geschäftsführer für Lohnsteuerrückstände in Haftung genommen, ist ein Werbungskostenabzug möglich. Es stellt sich die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn es um Lohnsteuerbeträge geht, die ihn selbst als Arbeitnehmer betreffen.
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