Praxis-Tipp: Zeitlicher Zusammenhang bei einer mehraktigen Ausbildung im Kindergeldrecht
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen sind nach der BFH-Rechtsprechung als Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn sie zeitlich und inhaltlich so aufeinander abgestimmt sind, dass die Ausbildung nach Erreichen des ersten Abschlusses fortgesetzt werden soll und das von den Eltern und dem Kind bestimmte Berufsziel nur so erreicht werden kann.
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