Praxis-Tipp: Zeitpunkt der Erteilung eines Aufteilungsbescheides
Eine Entscheidung über den Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung ist nicht erforderlich, wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen oder bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben werden. Diese Regelung hört sich eindeutiger an, als sie tatsächlich ist.
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