Praxis-Tipp: Zeitpunkt des Nachweises einer dauernden Berufsunfähigkeit
Ein Veräußerungsfreibetrag und/oder die ermäßigte Besteuerung kann gewährt werden, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe eine dauernde Berufsunfähigkeit vorliegt. Der hierfür geforderte amtsärztliche Nachweis muss dabei nicht zwingend schon vor der Veräußerung vorgelegen haben.
Powered by Finanznachrichten