Praxis-Tipp: Zeitpunkt des rückwirkenden Ereignisses beim Realsplitting
Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das rückwirkende Ereignis eintritt.
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