Praxis-Tipp: Zuflussbesteuerung nur bei Betriebsveräußerung oder auch bei Betriebsaufgabe?
Bei der Veräußerung eines Gewerbebetriebs gegen wiederkehrende Bezüge steht dem Veräußerer ein Wahlrecht zu. Er kann den bei der Veräußerung entstandenen Gewinn sofort versteuern oder die Rentenzahlung als nachträgliche Betriebseinnahmen behandeln (sog. Zuflussbesteuerung). Fraglich ist, ob es das Wahlrecht auch bei der Betriebsaufgabe gibt.
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