Praxis-Tipp: Zusammenveranlagung mit pflegebedürftigem Ehegatten trotz neuem Lebensgefährten
Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG ist für eine Zusammenveranlagung Voraussetzung, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Ein dauerndes Getrenntleben ist dann gegeben, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig aufgehoben worden ist.
Powered by Versicherungsvergleich