Praxistipp zum Jahresende 2013: Verjährungshemmende Änderungsanträge
Das Jahresende 2013 gibt Anlass für gezielte Änderungsanträge, weil mit Ablauf des Kalenderjahrs für ein weiteres Jahr Festsetzungsverjährung eintritt, welche Änderungen insoweit ausschließt.
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