Private Veräußerungsgeschäfte: Kein Verlustausgleich über die Grenzen (FG)
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die während der Zeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in Frankreich erzielt wurden, können nicht mit - in späteren Jahren zur Zeit der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht - in Deutschland erzielten Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.
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