Rechtsprechungsänderung: Aufteilung von Aufwendungen für gemischt veranlasste Reise erweitert (BFH)
Der Große Senat des BFH hat mit heute veröffentlichtem Beschluss seine Rechtsprechung zur Beurteilung gemischt (beruflich und privat) veranlasster Aufwendungen geändert und deshalb Aufwendungen für gemischt veranlasste Reisen in größerem Umfang als bisher zum Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugelassen.
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