Rechtsverkehr mit den Gerichten: Elektronisches Postfach für Steuerberater ab 1.1.2018
Rechtsanwälte und Notare müssen ab dem 1.1.2018 ein besonderes elektronisches Postfach einrichten. Ab diesem Tag haben weitere genannte Personenkreise und Institutionen einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Für Steuerberater hat die Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt die Rechtslage beurteilt.
Powered by Finanznachrichten