Richtig kontieren: betrieblich und privat veranlasste Reisekosten
Aufwendungen für Dienstreisen, die betrieblich veranlasst sind, können zu 100 % als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Ist ein Teil der Reise betrieblich und ein anderer privat veranlasst, dürfen die Reisekosten aufgeteilt werden.
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