Rückstellungen: Umstellung auf BilMoG
Aufgrund des BilMoG muss im Jahresabschluss für Wirtschaftsjahre, die zum 31.12.2010 enden, erstmals eine Neubewertung der Rückstellungen vorgenommen werden, die bereits in den Vorjahren ausgewiesen wurden. Wir zeigen anhand von Beispielen, was bei der Umstellung zu beachten ist.
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