Sachbezüge: Unterscheidung zwischen Sachbezug und Barlohn (BFH)
Verbindet der Arbeitgeber eine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage, den empfangenen Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise zu verwenden, liegt keine Barlohnzahlung sondern ein Sachbezug i.S. § 8 Abs. 2 Satz 9 vor (Änderung der Rechtsprechung).
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