Schadensersatz: Verjährungsbeginn bei fehlerhaft eingelegtem Einspruch des Steuerberaters (BGH)
Bezieht sich der Steuerberater in einem Einspruch irrtümlich nur auf Teile eines angefochtenen Sammelbescheids und werden deshalb andere Teile bestandskräftig, so beginnt die Verjährung eines hieraus resultierenden Schadensersatzanspruchs mit Ablauf der Einspruchsfrist.
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