Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt: Stundung der Schenkungsteuer (BFH)
Hat sich der Schenker eines mit einem Nießbrauch zu seinen Gunsten belasteten Gegenstands für den Fall der Veräußerung den Nießbrauch am Erlös vorbehalten, endet die Stundung der Steuer nicht bereits mit der Veräußerung des Gegenstands, sondern erst mit dem Erlöschen des Nießbrauchs am Erlös.
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