Schenkungsteuer: Keine AdV wegen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG (BFH)
Führen die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine dem Steuerbescheid zugrunde liegende Gesetzesvorschrift zur vorläufigen Nichtanwendung des ganzen ErbStG, kommt wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses am Gesetzesvollzug eine Aussetzung des Steuerbescheids nicht in Betracht.
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