Schiffsfond: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung sind nicht sofort abziehbar (BFH)
Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten eines in der Rechtsform einer GmbH & Co.KG geführten Schiffsfonds sind in voller Höhe als Anschaffungskosten des Schiffs (Tankschiff bzw. Containerschiff) zu behandeln .
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