Schiffsfonds: Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung sind nicht sofort abziehbar (BFH)
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Schiffsfonds- GmbH & Co. KG (Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten) sind in voller Höhe Anschaffungskosten des Schiffs.
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