Schleswig-Holsteinisches FG: Verspätete Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019
Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2019 wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Das Schleswig-Holsteinische FG musste entscheiden, nach welcher Vorschrift Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe festgesetzt werden können.
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